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Hausordnung

VS Traberg

 

Die Schule ist eine Gemeinschaft. Ein angenehmer Schulbetrieb kann nur funktionieren, wenn sich alle an gemeinsame Regeln und Höflichkeitsformen (grüßen, bitten, danken) halten.

 1. Alle Schüler benützen den Haupteingang.

2. Straßenschuhe und Oberbekleidung werden in der Garderobe ordentlich abgelegt. Die Schulräumlichkeiten dürfen nur mit Hausschuhen         betreten werden. Nach Beendigung des Unterrichts werden die Hausschuhe auf die Schuhablage gestellt.

3. Der Einlass der Schüler erfolgt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.  Die Schüler müssen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein.

4. Fahrschüler dürfen sich bei schlechtem oder kaltem Wetter ab 7 Uhr und bis zur Abfahrt des Schulbusses mit Genehmigung in der Garderobe aufhalten. Eine Beaufsichtigung erfolgt. Bei ungebührlichem Verhalten kann der Aufenthalt vor und nach dem Unterricht in der Schule untersagt werden.

5. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht erlaubt. Die Schüler müssen, wenn sie den Unterricht vor dem Unterrichtsschluss verlassen, aus der Klasse abgeholt werden.

6. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler die Schulliegenschaften unverzüglich. (Fahrschüler s. Punkt 4) Die Aufsichtspflicht des Lehrers/ der Lehrerin endet mit dem Verlassen der Schule.

7. Die Schüler haben sämtliche Einrichtungen, Anlagen und Arbeitsmittel der Schule schonend zu behandeln. Für mutwillig angerichtete Schäden können die Erziehungsberechtigten zur Ersatzleistung herangezogen werden.

8. Auf Sauberkeit und Ordnung ist im Bereich der Schule besonders zu achten. Schüler können veranlasst werden, von ihnen verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen, in einem zumutbaren Rahmen zu beseitigen.

9. Gegenstände, welche die Sicherheit der Schüler gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.