Leistungsbeurteilung
In der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) wird geregelt, wie die schulischen Leistungen der Kinder zu bewerten sind.
Neben der Erläuterung der Beurteilungsstufen (Noten) im §14 LBVO werden auch die Formen der Leistungsfeststellung im §3 LBVO geregelt.
Einen besonders wichtigen und großen Teil der Leistungsfeststellung nimmt dabei die Mitarbeit ein, die im §4 LBVO genau definiert ist.
Beurteilungsstufen - Noten / Beschreibung für Kinder Auszug aus der LBVO (§14)
Mitarbeit / Beschreibung für Kinder Auszug aus der LBVO (§4)