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Maßnahmen:

- keine Masken- oder Testpflicht

- freiwillige AG - Testungen sind jederzeit möglich -> Einverständnis vorausgesetzt (Formular: deutschukrainisch)

- Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann das Tragen von Masken oder das Testen angeordnet werden.

- Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Volksschulkinder dürfen die Schule nicht betreten! (Auch ohne Symptome gilt dieses Betretungsverbot!)

- Betretungsverbot gilt auch für positiv getestete externe Personen. (Ausnahme: Begleitpersonen Minderjähriger)

- Weiterhin bestehen die allgemein gültigen Corona-Hygienemaßnahmen: z.B. regelmäßiges Händewaschen oder -desinfizieren, wenn möglich Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Husten oder Niesen in die Ellenbeuge, …