Maßnahmen:
- keine Masken- oder Testpflicht
- freiwillige AG - Testungen sind jederzeit möglich -> Einverständnis vorausgesetzt (Formular: deutsch, ukrainisch)
- Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann das Tragen von Masken oder das Testen angeordnet werden.
- Positiv auf SARS-CoV-2 getestete Volksschulkinder dürfen die Schule nicht betreten! (Auch ohne Symptome gilt dieses Betretungsverbot!)
- Betretungsverbot gilt auch für positiv getestete externe Personen. (Ausnahme: Begleitpersonen Minderjähriger)
- Weiterhin bestehen die allgemein gültigen Corona-Hygienemaßnahmen: z.B. regelmäßiges Händewaschen oder -desinfizieren, wenn möglich Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Husten oder Niesen in die Ellenbeuge, …
Infos zu "Schule in Coronazeiten":